Dienstreisezeit
Ob Zeiten der Hin- und Rückfahrt zum bzw. vom Zielort der Dienstreise als Arbeitszeit zählen und entsprechend vergütet werden, wird durch § 6 Abs. 11TV-L bestimmt.
Ob Zeiten der Hin- und Rückfahrt zum bzw. vom Zielort der Dienstreise als Arbeitszeit zählen und entsprechend vergütet werden, wird durch § 6 Abs. 11TV-L bestimmt.